Für Interessenten und Mitglieder

Registrieren Sie sich bitte hier, wenn Sie Interesse an der erstmaligen Zeichnung oder der Aufstockung von Anteilen für das Projekt Kilianstraße in Nürnberg haben.

Häufige Fragen

Allgemeines

Was ist eine eingetragene Genossenschaft (eG)?

Die Gesellschaftsform der eingetragenen Genossenschaft ist eine Vereinigung bzw. ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern.

Wie ist die Haftung der Genossenschaft geregelt?

Die eingetragene Genossenschaft ist haftungsbeschränkt auf die Summe des Geschäftsguthabens. Eine Nachschusspflicht für die Mitglieder ist in der Satzung ausgeschlossen.

Wie kann ich Kontakt mit der EWERG eG aufnehmen?

Nutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?

Die Mitgliedschaft in der EWERG können natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts erwerben. Natürliche Personen sind nur aufnahmefähig, wenn sie die Ziele der Genossenschaft unterstützen.

Mitglieder sollen ihren Erstwohn-, Geschäfts- oder Verwaltungssitz alternativ in den Städten Erlangen, Fürth, Nürnberg, den Landkreisen Erlangen-Höchstadt, Fürth, Nürnberger Land oder in jeweils angrenzenden Landkreisen haben. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Bei Minderjährigen ist jedoch die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Wie kann ich Mitglied werden?

Mitglied werden Sie ganz einfach über unser Online-Portal. Sie benötigen dafür lediglich eine eigene gültige E-Mail-Adresse. Klicken Sie einfach auf „Jetzt Mitglied werden“ oder „Registrieren“ und registrieren Sie sich. Nehmen Sie anschließend die Zeichnung der Mitgliedschaft vor. Sie erhalten nach Abschluss der Zeichnung eine E-Mail mit den Vertragsunterlagen und Informationen zum weiteren Ablauf.

Bitte beachten Sie: wir nehmen neue Mitglieder i.d.R. nur dann auf, wenn wir Kapitalbedarf zur Finanzierung neuer Projekte haben.

Um hierüber informiert zu werden können Sie sich gerne hierin unseren Newsletter aufnehmen lassen.

Gibt es einen Mindestanlagebetrag zum Erwerb der Mitgliedschaft?

Für die Aufnahme als Mitglied ist mindestens ein Geschäftsanteil in Höhe von 500 € zu übernehmen. Zusätzlich ist ein Aufgeld von 25 € je Anteil zu zahlen.

Ich bin schon Mitglied und möchte weitere Genossenschaftsanteile zeichnen – wie geht das?

Für weitere Genossenschaftsanteile zu einer bestehenden Mitgliedschaft ist im Online-Portal der Genossenschaft ein neuer Antrag (erneute Zeichnung) über die zusätzlichen Genossenschaftsanteile zu stellen. Der Vorstand entscheidet über die Zulassung der weiteren Genossenschaftsanteile.

Bitte beachten Sie: wir lassen die Aufstockung von Mitgliedsanteilen i.d.R. nur dann zu, wenn wir Kapitalbedarf zur Finanzierung neuer Projekte haben. Hierüber werden Sie im Falle des Falles per Mail informiert.

Welche Rechte stehen mir als Mitglied zu?

Als Mitglied der EWERG eG haben Sie gemäß § 11 der Satzung das Recht, die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an ihrer Gestaltung mitzuwirken.

Dazu gehören insbesondere:

  • die Teilnahme an der Generalversammlung sowie an deren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen sowie Auskünfte über die Angelegenheiten der Genossenschaft,
  • nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen und Beschlüsse am Jahresgewinn und an sonstigen Ausschüttungen teilzunehmen.

Welche Pflichten habe ich als Mitglied?

Als Mitglied der EWERG eG haben Sie gemäß § 12 der Satzung die Pflicht, die Interessen der Genossenschaft zu wahren und die Einzahlungen auf übernommene Geschäftsanteile zu leisten.

Rundschreiben und sonstige Informationen der Genossenschaft sind gegenüber Außenstehenden vertraulich zu behandeln.

Der Genossenschaft sind alle Änderungen, z.B. der Anschrift oder E-Mail-Adresse sowie der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse mitzuteilen. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie bequem über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal der Genossenschaft selbst durchführen.

Mitglieder haben die Pflicht, den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Generalversammlung nachzukommen.

Welche Kündigungsfristen habe ich bei meiner Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft kann schriftlich und gemäß § 5 der Satzung mit einer Frist von 5 Jahren zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.

Ein Mitglied kann jederzeit, auch im Laufe des Geschäftsjahres, sein Geschäftsguthaben durch schriftlichen Vertrag auf einen anderen übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Auseinandersetzung ausscheiden, sofern der Erwerber bereits Mitglied ist oder Mitglied wird. Die Übertragung des Geschäftsguthabens ist nur zulässig, wenn mit der Zuschreibung des Geschäftsguthabens des Veräußerers der Gesamtbetrag der Geschäftsanteile, mit denen der Erwerber beteiligt ist oder sich beteiligt, nicht überschritten wird.

Was passiert im Todesfall eines Mitglieds?

Gemäß § 7 der Satzung scheidet ein Mitglied mit dem Tod aus; seine Mitgliedschaft geht auf den oder die Erben über.

Die Mitgliedschaft des Erben endet nicht mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, sondern wird fortgesetzt, wenn der Erbe die zum Erwerb erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Wird der Erblasser durch mehrere Erben beerbt, endet die Mitgliedschaft mit dem Schluss des auf den Erbfall folgenden Geschäftsjahres, wenn sie nicht bis zu diesem Zeitpunkt einem Miterben überlassen wird. Die Überlassung ist wirksam mit Eintragung des Miterben in die Mitgliederliste; zu diesem Zweck muss die Überlassung von den Miterben rechtzeitig schriftlich dem Vorstand angezeigt werden. Der Miterbe muss zum Zeitpunkt der Überlassung die vorstehenden persönlichen Voraussetzungen erfüllen.

Ist die Nachschusspflicht ausgeschlossen?

Ja, gemäß § 39 der Satzung ist die Nachschusspflicht der Mitglieder ausgeschlossen. Im Verlustfall haften Sie höchstens mit Ihrem eingezahlten Geschäftsguthaben.

Online-Portal

Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?

Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Investition zu ermöglichen.

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um über die Beteiligungsplattform investieren zu können, müssen Sie jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Ihrem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-Ups). Bei Benutzung älterer oder weniger gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie die Internetseite und die entsprechenden Services und Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Sie werden bei der Registrierung und bei der Zeichnung durch E-Mail-Nachrichten unterstützt und durch das System geleitet. Sollten Sie keine E-Mails von uns erhalten, sind diese möglicherweise in Ihrem Spamfilter gelandet. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner.

Wozu dient das Online-Portal?

Die Internet-Dienstleistungsplattform ermöglicht die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen und ist ein komfortables Hilfsmittel zur Verwaltung Ihrer Investition. Folgende Services können Sie über das Portal nutzen:

  • Registrierung Ihrer persönlichen Daten und Online-Zeichnung von Genossenschaftsanteilen
  • Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge, Zinsausschüttungen und/oder Dividenden
  • Bereitstellung von Informationen und Zins-/Dividenden-/ und Steuerbescheinigungen
  • Verwaltung Ihrer Investition

Selbstverständlich erfüllt das Online-Portal die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein von Ihnen selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) nehmen Sie bitte direkt über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal selbst vor.

Wo werden meine Daten gespeichert?

Wir halten uns strikt an das aktuell geltende Datenschutzrecht. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch uns und eventuell beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.

Wie sicher sind meine Daten?

In unserem Online-Portal hat Sicherheit oberste Priorität. Daher arbeiten wir im Online-Portal mit den Sicherheitsschlüsseln SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005. Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert. Sensible Daten, wie etwa Ihr Kennwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Wie ist die Datensicherheit geregelt?

Datensicherheit wird gewährleistet durch die Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:
Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Investition. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.
Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Großbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.
Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.
Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.
Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?

Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale:

  • Mindestens 8 Zeichen Länge
  • Mindestens ein Großbuchstabe
  • Mindestens ein Kleinbuchstabe
  • Mindestens eine Ziffer
  • Mindestens ein Satzzeichen (; , . ? !)

Investitionsprozess

Wie kann ich mein Interesse bekunden?

Sie können Ihr Interesse bekunden, indem Sie den Hinweisen auf dieser Plattform folgen.

Zunächst legen Sie sich ein Benutzerkonto an und vervollständigen Ihre persönlichen Daten. Im Anschluss teilen Sie uns Ihren Beteiligungswunsch über eine Online-Eingabemaske mit.

Was passiert, wenn ich mein Interesse bekundet habe?

Nachdem die Phase der Interessensbekundungen abgeschlossen ist, prüfen wir die Zeichnungsberechtigung der Interessent:innen.

Im Anschluss führen wir die Zuteilung der möglichen Beteiligungsbeträge durch. Sie erhalten eine E-Mail mit Ihren Beitrittsunterlagen und weiteren Instruktionen zum Beteiligungsablauf.

In welcher Form erfolgt die Investition?

Mit Ihrer Investition beteiligen Sie sich in Form einer Genossenschaftsbeteiligung.

Habe ich einen Anspruch darauf, dass die EWERG eG mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?

Nein. Auf Basis der eingegangenen Interessensbekundungen entscheidet die Genossenschaft, welchen Interessent:innen eine Beteiligung zugeteilt werden kann.